Das Haus Soestenstraße ist eine besondere Wohnform zur sozialen Rehabilitation (Eingliederungshilfe) mit der Möglichkeit der Unterbringung nach §1831 BGB. Es verfügt über 34 Plätze für Menschen mit einem sehr hohen Betreuungsbedarf. Die Betreuung erfolgt jeweils über 24 Stunden täglich während des ganzen Jahres. Darüber hinaus bestehen eine Nachtwache und ein Rufdienst.
Das Haus Soestenstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Cloppenburger Fußgängerzone. In der besonderen Wohnform gibt es ausschließlich Einzelzimmer mit eigener Nasszelle sowie ein geräumiges Gemeinschaftsbad mit Badewanne. Die Bewohnerzimmer sind komplett möbliert, aber es besteht die Möglichkeit, diese auch individuell mit eigenen Möbeln zu gestalten. Die Einrichtung ist in drei überschaubare Wohngruppen aufgeteilt, die jeweils über eine eigene Küche und einen Aufenthalts- und Wohnbereich verfügen. Des Weiteren werden großzügige Gemeinschafts- und Therapiebereiche vorgehalten. Außerdem befindet sich im Innenhof ein großer Terrassenbereich, der jederzeit von allen Wohngruppen genutzt werden kann.
Zum Haus Soestenstraße gehören noch zwei dezentrale Wohngruppen und ein Einzelwohnen. Insgesamt ist das Haus Soestenstraße wie folgt aufgebaut:
- Haus Soestenstraße: 20 Plätze mit der Möglichkeit der Unterbringung nach §1831 BGB
- Einzelwohnen: 1 Platz
- Dezentrale Wohngruppe Schlehenweg: 5 Plätze als Trainingsbereich und Belastungserprobung im Sozialraum
- Dezentrale Wohngruppe Lessingstraße: 8 Plätze als intensiver dezentraler Betreuungsbereich
Aufnahme finden Menschen im erwerbsfähigen Alter
- die an einer Psychose oder Neurose oder Persönlichkeitsstörung erkrankt sind und eine intensive Betreuung benötigen
- die nicht akut suizidgefährdet sind
- die nicht primär suchtabhängig sind
- die nicht geistig behindert sind
- die grundsätzlich über eine ausreichende körperliche Mobilität verfügen
- die nicht, nicht mehr oder noch nicht einer medizinischen und/oder beruflichen Rehabilitation durch einen Rehabilitationsträger bedürfen
- die über einen Unterbringungsbeschluss nach §1831 BGB verfügen
Nach dem Grundsatz der gemeindenahen Versorgung werden vorrangig Bewerber aus dem Landkreis Cloppenburg und den angrenzenden Landkreisen aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt durch ein multiprofessionelles Team, bestehend aus sozialpädagogischen, ergotherapeutischen und pflegerischen Fachkräften, welche durch Auszubildende, Schüler und Praktikanten unterstützt werden.
Die psychiatrische Behandlung wird durch niedergelassene Fachärzte vor Ort und die Institutsambulanzen der Karl Jaspers Klinik Bad Zwischenahn und des Christlichen Krankenhauses Quakenbrück gewährleistet.
- Eingliederungshilfeleistungen
- Miete
- Lebensmittel
- Verbrauchsgüter und Materialkosten im Bereich der Hauswirtschaft sowie Kultur und Freizeit
Auf Basis der sozialpsychiatrischen Stellungnahme und Ergebnis der Hilfekonferenz wird der Hilfebedarf ermittelt und eine Empfehlung über den Umfang der Maßnahme der Eingliederungshilfe ausgesprochen. Die sozialpsychiatrische Stellungnahme und die Empfehlung der Hilfekonferenz werden durch den sozialpsychiatrischen Dienst an den Sozialhilfeträger übermittelt, der dann entscheidet, ob ein Kostenanerkenntnis über eine Maßnahme der Eingliederungshilfe erteilt wird. Mit diesem Kostenanerkenntnis kann sich der/die Klient/In in unserer Einrichtung bewerben.
Die Betreuung erfolgt über 24 Stunden inkl. Nachtwache. Der Betreuungsbedarf orientiert sich an den individuellen Hilfewünschen der BewohnerInnen.
Im Rahmen einer personenzentrierten Förderung wird mit dem/der BewohnerIn ein individueller Förderplan mit entsprechender Dokumentation erarbeitet.
Die jeweiligen individuellen Inhalte der Betreuung sowie deren Umfang hängen in erster Linie von den Zielen der zu betreuenden Person ab. Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen BewohnerIn und Betreuungspersonal wird ein individueller Förderplan erstellt. Folgende Aspekte können aufgeführt werden:
- Unterstützung bei der Förderung lebenspraktischer Tätigkeiten (hauswirtschaftliche und handwerkliche Fähigkeiten)
- Hilfe im Umgang mit Geld und bei der Regelung persönlicher/behördlicher Angelegenheiten
- Freizeitgestaltung
- Besuch kultureller und sportlicher Veranstaltungen
- Ausflüge
- Ferienangebote
- Krisenintervention
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Sicherstellung der medikamentösen Therapie
- Unterstützung bei Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allg. Arbeitsmarkt möglich
- Kontaktpflege zu Angehörigen, Betreuerinnen, anderen Institutionen als wichtiger Aspekt unseres ganzheitlichen pädagogischen Betreuungsansatzes
- Erlernen eines möglichst eigenverantwortlichen Umgangs mit der Krankheit
- Heiminterne Tagesstruktur
- Einzel- und Gruppentherapeutische Angebote
- Herstellen von Gebrauchsgegenständen mit unterschiedlichen Materialien wie z.B. Holz, Ton oder Metall
- kreatives, freies Gestalten mit verschiedenen Werkmaterialien und bildnerischen Mitteln
- Gestaltung und Pflege der Außenanlagen auf dem Gelände des GPZ
- Arbeitstrainingsmaßnahmen
Im Mittelpunkt der Förderung steht der einzelne, hilfsbedürftige Mensch mit seinen individuellen Wünschen und Bedürfnissen. Ihn zu stützen, zu fördern und ihn möglichst unabhängig von begleitenden Hilfen zu machen, ist das vorrangige Qualitätsziel.
Fokus des sozialtherapeutischen Handelns ist stets das Erreichen einer möglichst eigenverantwortlichen Lebensführung in einer weniger / nicht betreuenden Wohnform und die Integration des Betroffenen in gesellschaftliche Strukturen.
Um eine Einschätzung zu den Aufnahmemöglichkeiten geben zu können, benötigen wir neben dem ausgefüllten Fragebogen (steht als Download zur Verfügung ) ergänzend Sozialberichte, Arztberichte und ggf. Gutachten.
Für weitere Rückfragen und Erstaufnahmegespräche stehen ihnen die jeweils genannten Personen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Ansprechpartner/in
Dietmar Petersen
Leitung
(0 44 71) 91 65 0
Fax (0 44 71) 91 65 28
dietmar.petersen@ gpz-so.de
Kontaktdaten
Wohnheim Soestenstraße Cloppenburg
Soestenstraße 18
49661 Cloppenburg
(0 44 71) 91 65 44
Fax (0 44 71) 91 65 32